Vertragsabschluss
Individuelle Buchungen: Die Buchung einer individuellen Stadtführung oder Reisedienstleistung kommt durch die schriftliche Bestätigung des vom Gästeführer erstellten Angebotes durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Kurzfristige Führungsbuchungen sind auch telefonisch möglich. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.
Durchführung
Im Vertrag werden alle für die Führung relevanten Details wie Datum, Zeit, Dauer, Treffpunkt, Art der Leistung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt. Bei öffentlichen Führungen erfolgt die Planung entsprechend der Ausschreibung. Abweichungen davon können kurzfristig auch mündlich vereinbart werden, bedürfen jedoch des Einverständnisses beider Vertragspartner. Änderungen des Programms können durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall von Programmbestandteilen kann der Gästeführer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sonderregelungen betreffen Waldführungen.
Verspäteter Beginn der Führung
Der Gästeführer verpflichtet sich, mindestens 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Kunden zu warten. Hat der Kunde den Gästeführer über die Verspätung informiert, verlängert sich die Wartezeit auf maximal 60 Minuten.
Bei verspäteter Anreise des Kunden besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Gästeführer auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen.
Sollte sich der Gästeführer verspäten, kann der Kunde die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Ist dies aus Zeitgründen nicht möglich, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende, prozentuale Minderung des Honorars beanspruchen.
Stornierung
Der Kunde kann die gebuchte Leistung bis zum einschließlich 14. Tag vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei stornieren. Vom 7. Tag bis einschließlich 24 Stunden vor dem Termin hat der Gästeführer Anspruch auf 75 % des vereinbarten Honorars, bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen des Kunden bis 20 Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Führung auf 100 % des vereinbarten Honorars.
Sollte der Gästeführer die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen können, verpflichtet er sich, einen anderen geeigneten Gästeführer zu bestellen und den Kunden darüber zu informieren.
Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen, eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Kunden bestehen nicht.
Leistungen Dritter
Werden im Auftrag des Kunden vom Gästeführer Leistungen anderer Personen oder Unternehmen gebucht, so werden für diese Leistung die AGB des beauftragten Dienstleisters Bestandteil des Vertrages zwischen Gästeführer und Kunden. Tritt der Gästeführer als Vermittler von Leistungen Dritter auf, kommt es zum direkten Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem vermittelten Dienstleister.
Haftung
Der Gästeführer haftet nicht für Schäden, die nicht durch seine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht worden sind. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
Fahrradtouren
Bei geführten Fahrradtouren sind die Teilnehmer zur Einhaltung der Verkehrsregeln gemäß Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Die Fahrräder werden vom Kunden selbst gestellt bzw. gemietet und müssen sich in einem verkehrssicheren sowie funktionsfähigen Zustand befinden. Führt ein Defekt am Fahrrad der Teilnehmenden zum Abbruch der Tour besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.
Waldführungen
Führungen im Wald können aus Sicherheitsgründen nicht bei Unwetter, wie starkem Sturm und Starkregen, stattfinden. Im Falle eines Unwetters oder einer amtlichen Unwetterwarnung wird zunächst versucht, im gegenseitigen Einvernehmen einen neuen Termin für die Führung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht beiderseits das Recht zur kostenfreien Stornierung. Die Teilnehmenden der Waldführungen sind eigenverantwortlich für das Tragen von geeignetem Schuhwerk und witterungsangepasster Kleidung.
Foto- und Videoaufnahmen
Ihre Foto- und Videoaufnahmen, welche die direkte Führung und den Gästeführer betreffen, können für private Zwecke ohne Einschränkung verwendet werden. Jede Art der Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Gästeführers.
Pandemiebedingte Einschränkungen
Die Führungen finden entsprechend der jeweils aktuellen, rechtlichen Grundlagen und Verordnungen statt. Erlebnis Halle hat ein darauf abgestimmtes Hygienekonzept.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist mir wichtig. Meine aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf www.erlebnis-halle.de
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand: 28.10.2022